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Mittwoch
26.06.2024

TV / Radio

72-Millionen-Busse: Das staatsnahe Unternehmen hat Cablecom oder Sunrise auf dem TV-Markt unfair behandelt... (Bild © Swisscom)

72-Millionen-Busse: Das staatsnahe Unternehmen hat Cablecom oder Sunrise auf dem TV-Markt unfair behandelt... (Bild © Swisscom)

Jetzt ist es definitiv: Die bundesnahe Swisscom muss eine Busse von 71’818’517 Franken bezahlen. Es ging um einen Streit um Sportübertragungsrechte im Fernsehen.

Das letztinstanzliche Urteil in diesem langwierigen Rechtsstreit hat das Bundesgericht am Mittwoch publiziert. Damit bestätigte das Gericht die Busse, die die Wettbewerbskommission (Weko) verhängt hatte.

Gemäss dem Weko-Entscheid von 2016 hatte die Swisscom zwischen 2006 und 2013 ihre marktbeherrschende Stellung bei der Bereitstellung von Fussball- und Eishockey-Übertragungen ausgenutzt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zuletzt diesen Entscheid.

Dabei ging es unter anderem ums Aufzwingen von Preisen und unnötiger Vertragsklauseln: «Die strittigen Content-Akquisitionsklauseln stellen eine Geschäftsbedingung dar, die einem Konkurrenzverbot auf einem vorgelagerten Markt (Rechteerwerb) gleichkommt», heisst es nun in dem am Mittwoch publizierten Bundesgerichtsurteil.

Die von der Swisscom angeführten Argumente, weshalb diese Klauseln angemessen gewesen sein sollten, haben beim Lausanner Gericht nicht verfangen. 

Die Swisscom habe sich «mehrfach gegen allfällige Content- oder Rechte-Übernahmen durch Cablecom oder Sunrise abgesichert». Damit habe sich das mit Cablecom und Sunrise vereinbarte Content-Akquisitionsverbot als «unverhältnismässig streng» erwiesen, und zwar, «um die Interessen der Beschwerdeführerinnen zu schützen». 

Dass das Bundesverwaltungsgericht eine «unangemessene Geschäftsbedingung» festgestellt hat, ist für das Bundesgericht nicht zu beanstanden.