Trotz rechtlicher Unklarheiten ist das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) am Freitagnachmittag vorgeprescht und hat die TV-Zuschauerdaten der ersten drei Monate publiziert. Zuvor hatte die für das TV-Panel zuständige Mediapulse die Daten gegenüber Sendern und Vermarktern zur «zweckdienlichen Nutzung» freigegeben. Dies trotz einer superprovisorischen Verfügung des Obergerichts Nidwalden, welche die Publikation gegenüber Dritten untersagt.
Während gemäss Recherchen des Klein Reports bei Mediapulse am Freitag Krisensitzungen stattfanden, hat SRF am Nachmittag kurzfristig eine Telefonkonferenz einberufen. «Die superprovisorische Verfügung richtet sich gegen die Gesellschaft Mediapulse», erklärte SRF-Direktor Ruedi Matter auf die Frage, ob die Publikation aus Sicht von SRF erlaubt war. Für SRF sei es zentral gewesen, dass Mediapulse die Daten zur «zweckdienlichen Nutzung» freigegeben hätte. «Wir können damit arbeiten, wie wir es immer gemacht haben», behauptete Matter an der Telefonkonferenz vom Freitagnachmittag.
Auf denselben Standpunkt stellte sich Mediapulse: «Mediapulse darf gemäss der superprovisorischen Verfügung keine Daten aus dem neuen Panel veröffentlichen», sagte Sprecher Nico Gurtner auf Nachfrage des Klein Reports. Ausgenommen sei die Lieferung an Sender und Vermarkter, das habe das Gericht bestätigt. «Wie diese Kunden ihre Situation interpretieren, können wir nicht beurteilen», so Gurtner.
Ob juristisch korrekt oder nicht - klar ist für den Klein Report, dass das Vorpreschen der SRG nicht sehr vertrauensfördernd war. Fraglich ist überdies die Entscheidung, die Daten zu veröffentlichen, obschon die Unternehmenskommunikation von SRF offensichtlich nicht auf den erwartbaren Medienansturm vorbereitet war. Denn wie Matter erklärte, kam es überhaupt nur wegen der Überlastung der Kommunikationsabteilung zur Telefonkonferenz.
Wenig erfreut reagierte 3+ auf die Publikation der TV-Quoten durch SRF. «Der Mediapulse ist es nach wie vor untersagt, die Kantar-Daten selber oder über Dritte zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen», erklärte der Sender am Freitag gegenüber den Medien. Davon ausgenommen seien nur jene Sender und Agenturen, die die Daten seit Anfang Jahr unter Geheimhaltungsverpflichtung erhalten hätten.
«Sollten die Daten Sendern und Vermarktungsagenturen ohne Hinweis auf die fortgesetzte Geltung der Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht werden, verletzen die Organe der Mediapulse-Gruppe das gerichtliche Verbot», so 3+ weiter. «3+ könnte die im Verbot angedrohten strafrechtlichen Sanktionen gegen die verantwortlichen Organe beantragen. Wie auch Schadenersatzforderungen gegenüber Mediapulse und den verantwortlichen Organen.»