Die durch eine superprovisorische Verfügung unter Verschluss gehaltenen TV-Zahlen können publiziert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen superprovisorischen Entscheid aufgehoben und den Antrag des Privatfernsehsenders 3+ um ein Publikationsverbot für die Dauer des Gerichtsverfahrens abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Mediapulse am 19. Juni verboten, die TV-Nutzungsdaten, die nach einer neuen Methode erhoben worden sind, zu veröffentlichen. Die neue Messmethode liess vor allem kleine Sender - vorab alle kleinen Regionalsender - mit komplett anderen Nutzerzahlen zurück. Die Mehrzahl der Regionalsender ist denn auch aus dem Projekt ausgestiegen.
Gemäss dem Gericht sei für den Entscheid ausschlaggebend, dass die von 3+ mit einer Publikation verbundenen Nachteile weniger schwer wiegen als im umgekehrten Fall der Schaden für alle anderen betroffenen TV-Sender.
Die beim Bundesverwaltungsgericht hängige Beschwerde von 3+ richtet sich gegen einen Entscheid des eidgnössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vom Mai 2013.
Im Streit um die neue Messmethode ist neben dem Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht noch ein zivilrechtliches Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs beim Nidwaldner Obergericht hängig.