Der «Blick» hat mit einer verhöhnenden Fotomontage die Persönlichkeitsrechte von Michael von der Heide verletzt. Ringier blitzte mit seiner Einsprache gegen eine Genugtuungszahlung von 5000 Franken an den Chansonnier vor dem Bundesgericht ab.
Von der Heide trat am Eurovision Song Contest 2010 für die Schweiz auf und landete mit seinem Beitrag auf dem letzten Platz. Der «Blick» veröffentlichte darauf eine Fotomontage, auf welcher der Kopf des Sängers auf den Körper der Gewinnerin des Wettbewerbs, Lena Meyer-Landrut, gesetzt worden war. Dazu der Text: «Wir wollen auch eine Lena! ...aber keine mehr von der Heide».
Der «Blick» habe von der Heide der Lächerlichkeit preisgegeben und ihn als Homosexuellen sowie für seinen Misserfolg als Sänger verhöhnt, begründete das Bundesgericht sein Urteil zuungunsten von Ringier.
Mit der Montage des Kopfes von der Heides auf einen Frauenkörper sowie der im Text verwendeten weiblichen Form werde der Sänger «für den Durchschnittsleser als das dargestellt, was salopp und auch abwertend unter dem Begriff `Tunte` verstanden werden könnte», so das Gericht weiter. Die Höhe der Genugtuung von 5000 Franken entspreche dem «schweren seelischen Schmerz», den der «Blick»-Beitrag von der Heide verursacht habe.