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Donnerstag
07.02.2002

Die Türkei hat seine die Gedanken- und Meinungsfreiheit einschränkenden Strafgesetze geändert. Gemäss der am Mittwoch vom Parlament verabschiedeten Änderungen soll Volksverhetzung auf der Grundlage von Klassen-, Rassen- und Glaubensunterschieden nur noch dann mit Gefängnis bestraft werden, wenn dadurch eine «Gefahr» für die öffentliche Ordnung heraufbeschworen werde. In der bisherigen Regierungsvorlage hätte dafür allein die «Möglichkeit» einer Störung der öffentlichen Ordnung ausgereicht. Gegen die jetzt verabschiedeten Änderungen hatte vor allem der rechte Koalitionspartner Ecevits Front gemacht.