Content:

Donnerstag
04.07.2002

Die französische TV-Kette M6 hat gegen das Westschweizer Fernsehen TSR einen vorläufigen Sieg errungen. Die von TSR/SRG SSR Idée Suisse geforderten provisorischen Massnahmen wurden am Mittwoch von einem Freiburger Richter in erster Instanz abgelehnt. TSR klagte auf Verletzung seiner Ausstrahlungssrechte sowie des Wettbewerbsgesetzes. Vor dem Gericht in Freiburg verlangte TSR, das Werbefenster von M6 bis zum Vorliegen eines Gerichtsentscheids zu schliessen. Jetzt geht TSR in Berufung, wie SRG-Sprecherin Josefa Haas zum Klein Report sagte: «Unsere Haltung ist gerechtfertigt, und wir wollen einen inhaltlichen Entscheid», betonte sie. Mit seiner Klage will das Westschweizer Fernsehen seiner französischen Konkurrentin verbieten, gewisse Sendungen (Sport, Fiction) ins Kabelnetz einzuspeisen. Es handelt sich dabei um Programme, für die TSR die Exklusivrechte habe, unterstrich Haas. Die kommerzielle französische TV-Station M6 sendet seit Mitte Januar eine spezielle Version ihres Programms mit einem Schweizer Werbefenster. Bereits die Ankündigung des M6-Fensters hatte beim Westschweizer Fernsehen Befürchtungen geweckt, die Werbeeinnahmen könnten zurückgehen. Einen endgültigen Entscheid erwartet die SRG für diesen Herbst.