Das Westschweizer Fernsehen TSR will seinem französischen Konkurrenten M6 verbieten, in einem sogenannten Schweizer Fenster Beiträge auszustrahlen, an denen TSR die exklusiven Rechte auf Schweizer Staatsgebiet hält. Das Freiburger Kantonsgericht hat am Montag den Rekurs von TSR teilweise gutgeheissen. Eine einstweilige Verfügung gewährte der Richter aber nicht. Das Gericht hält in seiner Beurteilung fest, dass M6 in der Westschweiz ein von seinem ursprünglichen Konzept abweichendes Programm sendet, für das der Sender keine Rechte besitzt, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.
Das Kantonsgericht, das sich in einem summarischen Verfahren zu der Frage äusserte, anerkannte deshalb teilweise den Rekurs von TSR. Das Westschweizer Fernsehen zeigte sich befriedigt, dennoch wolle man in einem Prozess die Frage tiefergreifend klären. TSR hat darum eine entsprechende Klage eingereicht.
Montag
31.03.2003