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Sonntag
23.11.2003

Der Conseil d`Etat hat eine Klage des Westschweizer Fernsehens TSR gegen den französischen TV-Sender M6 am Freitag abgewiesen. Die höchste französische Verwaltungsinstanz kam zum Schluss, dass TSR gar nicht berechtigt ist, einen Entscheid des audiovisuellen Rates CSA anzufechten. Dieser erlaubt M6 die Ausstrahlung des zweiten Sendesignals für die Schweiz.

Das Westschweizer Fernsehen bezichtigt den französischen Sender wegen dessen Schweizer Werbefenster des unlauteren Wettbewerbs. In diesem Zusammenhang ist immer noch eine TSR-Klage beim Freiburger Zivilgericht hängig. In der Klage wird dem Konkurrenz-Sender von TSR zudem vorgeworfen, Exklusivrechte verletzt zu haben. M6 strahle auf seinem eigens für die Westschweiz bestimmten Sendesignal Filme und Serien aus, für welche TSR die Exklusivität erworben habe. Die Klage ans Zivilgericht Freiburg: TSR klagt gegen französischen Sender M6