Das Westschweizer Fernsehen TSR hat beim Zivilgericht Freiburg gegen die TV-Station M6 Klage eingereicht. Die TSR bezichtigt den französischen Konkurrenz-Sender wegen dessen Schweizer Werbefensters des unlauteren Wettbewerbs. Mit der am Montag eingereichten Klage wird M6 auch vorgeworfen, Exklusivrechte verletzt zu haben, wie die TSR am Mittwoch mitteilte. M6 strahle auf seinem eigens für die Westschweiz bestimmten Sendesignal Filme und Serien aus, für welche die TSR die Exklusivität erworben habe.
Nebst der Klage beim Freiburger Zivilgericht geht das Westschweizer Fernsehen auch in Frankreich gegen die kommerzielle französische TV-Station M6 vor. Im Visier hat die TSR den Entscheid des audiovisuellen Rates CSA, der M6 im Sommer 2001 die Ausstrahlung des zweiten Sendesignals für die Schweiz erlaubte. In dieser Angelegenheit gelangte die TSR an die höchste französische Verwaltungsinstanz, den Conseil d`Etat. Der mit dem Dossier beauftragte Richter hat bereits empfohlen, die Vereinbarung mangels Rechtskonformität aufzuheben. Der Entscheid des Conseil d`Etat steht noch aus.
Das Westschweizer Fernsehen setzt sich seit geraumer Zeit gegen das derzeit nur in Freiburg ausgestrahlte zweite Sendesignal von M6 zur Wehr. Zuletzt gab ein Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts der TSR neuen Auftrieb. Das Gericht kam im vergangenen März zum Schluss, dass M6 in der Westschweiz ein von seinem ursprünglichen Konzept abweichendes Programm sende, für das der Sender keine Rechte besitze. Eine einstweilige Verfügug lehnte das Freiburger Kantonsgericht jedoch ab. Die TSR will nun die Frage im Rahmen eines Prozesses eingehend klären lassen.
M6 erwirtschaftet mit dem Schweizer Werbefenster im laufenden Jahr per Ende September einen Umsatz von 5,9 Mio. Franken. Dies ist ein Marktanteil von 6 %, wie ein Sprecher der M6-Werbefirma IP Multimédia der sda sagte. Im vergangenen Jahr erreichte die französische TV-Station bei den Werbeeinnahmen einen Marktanteil von 4 %.
Mittwoch
19.11.2003