TSR, das Westschweizer Fernsehen, hat eine Klage gegen die französische TV-Station M6 eingereicht. TSR ist der Ansicht, dass sowohl Ausstrahlungssrechte als auch Wettbewerbsgesetze verletzt werden. Die Klage wurde vor zwei Wochen in Freiburg eingereicht, weil das M6-Werbefenster dort verbreitet werden soll, teilte TSR-Generalsekretär Yves Menestrier am Freitag mit. TSR verlangt, dass das Fenster bis zum Vorliegen eines Gerichtsentscheids geschlossen wird. M6 verletze die Schweizer Senderechte von TSR, indem es über ein spezielles Sendesignal die gleichen Serien ausstrahle wie das Westschweizer Fernsehen. Da der Sender seit Mitte Januar ein speziell für das Westschweizer Publikum hergestelltes Programm mit einem Schweizer Werbefenster verbreitet, könne er sich nicht auf die europäische Konvention über grenzüberschreitendes Fernsehen berufen, welche den freien Empfang von in Nachbarländern produzierten Programmen garantiert. Eine entsprechende Beschwerde ist laut Menestrier auch in Frankreich eingereicht worden. Damit soll der Entscheid des Audiovisuellen Rates CSA aufgehoben werden, der M6 die Erlaubnis erteilt, über ein zweites Signal zu senden. Die Schweizer Version von M6 ist zur Zeit in Morges, Montreux, La Chaux-de-Fonds und Neuenburg zu sehen. In Freiburg sei das Programm zu sehen, sobald die technischen Anpassungen abgeschlossen seien. Cablecom ist bis heute der einzige Westschweizer Kabelnetzbetreiber, der das Schweizer M6-Programm akzeptiert hat.
Freitag
15.02.2002