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Donnerstag
10.10.2013

IT / Telekom / Druck

Ein Bericht des Bundesrates kommt zum Schluss, dass es in der Schweiz kein Spezialgesetz für soziale Netzwerke braucht.

Die bestehenden Vorschriften erlaubten «bei umsichtiger Anwendung eine angemessene Antwort auf die meisten Probleme, welche die Plattformen für Betroffene und die Allgemeinheit schafften», schreibt der Bundesrat zur Gesetzeslage.

Unklarheiten sieht der Bericht aber in der Zuständigkeit für die Inhalte auf den Plattformen. Zwar kann der Nutzer, der in den sozialen Medien rechtswidrige Inhalte publiziert, belangt werden. Weniger klar ist die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber und Provider. Der Bundesrat möchte prüfen, ob hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Noch unklar ist, welche Regeln des Fernmelderechts künftig für soziale Netzwerke gelten sollen. Diese sind bisher den Vorschriften des Fernmeldegesetzes nur ausnahmsweise unterworfen.

Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass im Lauf der Zeit weitere Rechtsnormen angepasst werden müssen. Er nennt in diesem Zusammenhang die mangelnde Kontrolle der Nutzenden über ihre Daten und das Recht auf Vergessenwerden im Internet. Aktuell laufen auch Abklärungen über Jugendschutzmassnahmen.