Zwar erlaubt der Bund seit Kurzem mehr Spielraum für Rabattaktionen, wie der Klein Report berichtet hat. Ein Möbelhändler ist aber deutlich zu weit gegangen.
Ein Sofa, auf das er einen Rabatt gewährte, wurde durch die Aktion nicht etwa billiger – sondern teurer.
Konkret 2’799 Schweizerfranken hat der Möbelhändler für das fragliche «Ledersofa in Gelb mit Bettfunktion» ursprünglich als regulären Preis verlangt. Dann startete er eine Rabattaktion und reduzierte den Preis um 20 Prozent. Jedoch zog er den Rabatt nicht vom ursprünglichen Preis ab, sondern von einem höheren, nämlich von 3’599 Franken.
Das ergab unter dem Strich nach «Abzug» des gewährten Rabatts neu einen Preis von 2’879.20 Franken – also 80 Franken und 20 Rappen teurer als vor der Rabattaktion.
Nach Artikel 16 der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) darf der Anbieter neben dem tatsächlich zu bezahlenden Preis einen Vergleichspreis angeben. Bedingung ist allerdings, dass er die Ware unmittelbar vorher auch tatsächlich zu diesem Preis angeboten hat.
Der gerügte Möbelhändler dagegen hat sich beim Rabattvergleich auf einen sogenannten «Mondpreis» gestützt: einen willkürlich zu hoch angesetzten Preis, um einen höheren Warenwert zu suggerieren.
Der Händler wurde von der Schweizerischen Lauterkeitskommission darauf hingewiesen, «dass Verstösse gegen die Preisbekanntgabeverordnung von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldstrafe bis zu 20’000 Franken sanktioniert werden können», geht aus einer Stellungnahme hervor.