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Freitag
28.12.2001

«Immer mehr Leute lassen sich durch Radio DRS wecken», heisst es am Schluss eines TV-Spots für den Sender. Vorher legt ein Hahn seinen Kopf auf die Bahngleise und Sekunden später donnert ein Zug vorbei und der lebensmüde Hahn ist seiner irdischen Funktion beraubt. Gegen diesen Spot hat ein Psychiatrie-Chefarzt bei Otto Schoch, Ombudsmann von Radio und Fernsehen DRS, eine Beanstandung eingereicht. Er findet die Werbung «absolut geschmacklos». Es sei bekannt, dass die Darstellungen von Suizidhandlungen für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollten, wie eine Aufforderung wirkten, machte er geltend. Der Spot unterlaufe Kampagnen, bei denen versucht werde, Gewalt gegen die eigene Person zu vermeiden. Otto Schoch schreibt im Monatsmagazin «Link» des Publikumsrates und der Mitgliedgesellschaften, dass die Botschaft von Schmunzeln bis hin zu begeisterter Zustimmung viele positive Echos bei den Fernsehzuschauern ausgelöst habe. Er bezeichnet die Werbeidee als munter und ihre Wirkung als beachtlich. Die Beanstandung sei aber dennoch begründet. Schoch klärte zunächst die Frage, ob sich Werbespots überhaupt beanstanden liessen. Er entschied sich für eine grosszügige Auslegung des Begriffs Sendung, wie er im RTVG aufgeführt ist. Auch Werbespots könnten von jedermann beanstandet werden, folgerte er und trat damit auf die Rüge ein. Trotzdem wird der Werbespot nicht gestoppt, wie Heidi Ungerer, Pressesprecherin von Radio DRS, gegenüber der SDA erklärte. Es seien rechtliche Abklärungen eingeleitet worden. Der Spot verstosse weder gegen die Konzessionsbestimmungen noch gegen das RTVG und erfülle damit alle juristischen Erfordernisse.