Werbung, die dem redaktionellen Content zum Verwechseln ähnlich sieht: Deswegen landen immer wieder Beschwerden vor dem Schweizer Presserat, im letzten Jahre waren es zum Beispiel zwei.
Nun plant das Selbstkontrollorgan, die Kriterien für eine korrekte Trennung von News und Claim zu verschärfen. Aktuell schreibt die Richtlinie vor, dass sich Werbung entweder optisch klar und für alle erkennbar von redaktionellem Inhalt unterscheiden muss, oder aber, dass sie unmissverständlich und explizit als «Werbung» bezeichnet wird.
Die Lauterkeitskommission der Werbebranche ist diesbezüglich strenger. Sie verlangt eine Kennzeichnung sowohl auf optischer wie auf sprachlicher Ebene: Werbung muss sich fürs Auge klar abheben und explizit als «Werbung» bezeichnet werden.
Der Presserat plant nun, seine Richtlinie der Praxis der Lauterkeitskommission anzugleichen, wie aus dem am Mittwoch publizierten Jahresbericht hervorgeht.