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Dienstag
29.06.2010

Am 1. Juli 2010 treten Änderungen der Preisbekanntgabe-Verordnung in Kraft. Die Anbieter von telefonischen Mehrwertdiensten (z. B. 09xy-Nummern) haben verschärfte Vorschriften zur Preistransparenz zu beachten. Dies teilte am Dienstag das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco in Bern mit. Die Anbieter von Mobiltelefonie müssen die Roaming-Tarife bekannt geben. Die beiden Informationsblätter des Seco zu diesen Themen sind aktualisiert worden und elektronisch verfügbar.