Die Journalistin Bettina Röhl hat vor dem Oberlandesgericht München einen Sieg errungen. Röhl, die Tochter von Ulrike Meinhof aus der Führung der terroristischen «Rote Armee-Fraktion» (RAF), hatte gegen die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) geklagt. Das Gericht entschied nun, dass sie in den Medien nicht als «Terroristentochter» bezeichnet werden dürfe, weil dies das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletze.
Montag
08.12.2003