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Montag
08.12.2003

Die Journalistin Bettina Röhl hat vor dem Oberlandesgericht München einen Sieg errungen. Röhl, die Tochter von Ulrike Meinhof aus der Führung der terroristischen «Rote Armee-Fraktion» (RAF), hatte gegen die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) geklagt. Das Gericht entschied nun, dass sie in den Medien nicht als «Terroristentochter» bezeichnet werden dürfe, weil dies das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletze.