In den kommenden fünf bis zehn Jahren trägt im Thurgau keine Zeitung den Titel «Thurgauer Tagblatt». Darauf haben sich die Thurgauer Medien AG und die St.Galler Tagblatt AG geeinigt, wie die Verlagshäuser am Montag bekannt gaben. «Nun kommt es zu keinem langwierigen Verfahren», kommentierte Urs Lüdi, Verwaltungsratspräsident der Thurgauer Medien AG, die aussergerichtliche Einigung. Aus einem Gerichtsverfahren wäre das St.Galler Medienhaus als Verliererin hervorgegangen, glaubt Lüdi. Hans-Peter Klauser, Gesamtleiter der St.Galler Tagblatt AG, sagte findet es hingegen belanglos, wer bei einem Gerichtsverfahren gewonnen hätte. Der Erfolg einer Zeitung hänge nicht vom Titel, sondern vom Inhalt ab. Im Herbst 2000 fusionierte das «Thurgauer Tagblatt» mit der «Thurgauer Zeitung». Wenig später publizierte das zum NZZ-Konzern gehörende «St.Galler Tagblatt» in der Region Weinfelden TG ein Kopfblatt mit dem Titel «Neues Thurgauer Tagblatt». Die neugegründete Thurgauer Medien AG legte als Herausgeberin der «Thurgauer Zeitung» gegen diesen Titel Klage beim Handelsgericht St.Gallen ein. Mit einer superprovisorischen Verfügung verbot dieses die Verwendung des umstrittenen Titels. Die St.Galler mussten ihr Produkt in «Mittelthurgauer Tagblatt» umbenennen. Mehr dazu: Wer darf «Thurgauer Tagblatt» verwenden?
Montag
29.10.2001