Für eine direkte Unterstützung bestimmter Presseerzeugnisse hat sich der Regierungsrat des Kantons Thurgau ausgesprochen. Die heute übliche Presseförderung durch die Posttaxenverbilligung sei zu ersetzen. In seiner Vernehmlassung zu Handen des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) befürwortet der Thurgauer Regierungsrat deshalb den geplanten neuen Artikel 93a Medienpolitik in der Bundesverfassung. Die Kriterien für eine Subventionsberechtigung müssten jedoch klar formuliert und einfach vollziehbar sein, betont die Kantonsregierung. Der bisher vorgeschlagene Kriterienkatalog vermöge nicht vollumfänglich zu überzeugen. Nicht anfreunden kann sich die Thurgauer Regierung vor allem mit der Bindung der Förderung an eine mindestens 14-tägliche Erscheinungsweise. Er würde die Forderung nach einer wöchentlichen Erscheinungsweise vorziehen. Ausserdem möchte er die starren Auflagen- und Umsatzgrenzen überprüft sehen. - Mehr dazu: Schaffhauser Regierung will Medien fördern
Donnerstag
23.01.2003