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Mittwoch
16.01.2002

Eine Thurgauer Journalistin scheiterte zum zweiten Mal mit ihrer Lohngleichheitsklage gegen den Verlag des «St. Galler Tagblatts». Das Bundesgericht hatte den Fall ans St. Galler Kantonsgericht zurückgewiesen, das erneut gegen die Frau entschied. Die Journalistin, die als Lokalredaktorin einer Thurgauer Kopfblattausgabe des «Tagblatts» 25% weniger verdiente als ihr Kollege, klagte 1997 ihren Arbeitgeber wegen Lohndiskriminierung ein. In der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Gerichts wurde darauf verwiesen, dass der Lohnunterschied von bis zu 1 500 Franken pro Monat fünf Jahre lang durch zusätzliche Aufgaben des Redaktors, dessen bessere technische Kenntnisse und die Marktlage gerechtfertigt gewesen sei. Die Löhne hätten angepasst werden müssen, nachdem der Mann 1995 drei Jahre lang angestellt gewesen war. Dass dies nicht geschah, entschuldigt das Gericht damit, dass eine Lohnreduktion für den Mann unsozial gewesen wäre. Die Lohnerhöhung für die Frau wiederum sei wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen.