Thomas Borer-Fielding hat gemäss eigenen Angaben sechs einstweilige Verfügungen erwirkt, mit denen Medien in der Schweiz und in Deutschland Äusserungen über sein Privatleben verboten wird. Der Hamburger Prominenten-Anwalt Matthias Prinz sagte gegenüber der deutschen Nachrichtenagentur dpa: «Damit sind praktisch alle Behauptungen im Zusammenhang mit der angeblichen Sex-Affäre verboten.»
Beim Ringier-Verlag weiss man nichts von einer entsprechenden Verfügung. Es sei keine einstweilige Verfügung eingetroffen, sagte Konzernleitungsmitglied Martin Werfeli. Tatsächlich muss für die Zustellung der Verfügung der Rechtshilfeweg in Anspruch genommen werden. Laut Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, müsste in diesem Fall der zuständige deutsche Richter die Verfügung direkt an die örtlich zuständige Schweizer Gerichtsbehörde schicken. Ein Schweizer Richter entscheide dann über die Vollstreckung.
Gleichzeitig kündigte Ringier am Dienstag an, eine Expertengruppe einzusetzen. Diese soll die Authentizität der umstrittenen Fotos abklären, mit der Ringier-Publikationen beweisen wollten, Borer habe in der Residenz Frauenbesuch empfangen.
Dienstag
30.04.2002