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Donnerstag
20.06.2024

Marketing / PR

Herausgeputzte Meinungsfreiheit: Finanzministerin Karin Keller-Sutter auf dem Kurznachrichtendienst X... (Bild: Screenshot Klein Report)

Herausgeputzte Meinungsfreiheit: Finanzministerin Karin Keller-Sutter auf dem Kurznachrichtendienst X... (Bild: Screenshot Klein Report)

Per Verordnungsänderung hat der Bundesrat geregelt, wann die Bundesbehörden Kommentare auf ihren Profilen in den sozialen Medien löschen und wann sie User blockieren dürfen.

Sieben Kriterien hat das Gremium dafür in die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) aufgenommen. Demnach ist den Beamten und Beamtinnen die Löschung eines Kommentars erlaubt, wenn er «zu Vergehen, Verbrechen, Hass oder Gewalt aufruft», wenn er «persönlichkeitsverletzende, ehrverletzende, drohende, diskriminierende oder pornografische Inhalte oder Gewaltdarstellungen enthält» oder «die Gesundheit oder persönliche Sicherheit von Personen gefährdet».

Oder wenn der Kommentar kommerzielle Werbung enthält, «offensichtlich» maschinell erzeugt wurde, «keinen Bezug zum Thema des Beitrags hat und mehrfach angebracht wurde», oder «offensichtlich falsch ist, mehrfach angebracht wurde und der Desinformation dient».

Die Kommentarlöschungen auf staatlichen Accounts ist ein heikles Eisen. Wie bei all ihren Tätigkeiten sind die Behörden an die Grundrechte gebunden, unter anderem an die Meinungsfreiheit.

Dem Klein Report bleibt die Hoffnung, dass die Behörden von ihren Lösch-Befugnissen nur zurückhaltend Gebrauch machen. 

Zwar heisst es weiter: «Diese Liste ist abschliessend. Kommentare, die unter keinen dieser Punkte fallen, dürfen nicht gelöscht werden.»

Doch gerade die letzten beiden Kriterien – «Desinformation» und «Thema verfehlt» – könnte den Beamten einen Ermessensspielraum öffnen, der es ihnen erlaubt, auch unliebsame, weil kritische Kommentare zum Verschwinden zu bringen.