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Montag
17.08.2009

Die von verschiedenen Werbe- und Publikationsorganisationen getragene Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat mit der Publikation eines neueren Entscheids daran erinnert, dass die Veröffentlichung von Testergebnissen zu Werbezwecken einigen strikten Regeln unterliegt. Eine Firma, die diese Regeln nicht einhielt, wurde deshalb «aufgefordert, in Zukunft auf die Anpreisung `Testsieger` zu verzichten», teilte die SLK am Montag mit.

Konkret hatte ein Unternehmen aus der Elektroheizbranche seine Produkte mit jenen von zwei anderen verglichen und die Werbung mit der Bezeichnung «Testsieger – geprüft durch den Schweizerischen Elektrotechnischen Verband (SEV)» versehen. Durch diese Anpreisung wurde laut SLK «der irreführende Eindruck vermittelt, das Produkt sei in einem allgemeinen, nicht von der Beschwerdegegnerin initiierten Konkurrenzvergleich als Testsiegerin bewertet worden, was nicht der Fall war, da der SEV zwar gewisse Heizelemente geprüft und zertifiziert, aber keine offiziellen Tests im Sinne von Warentests durchgeführt hatte».

Zudem hätten die Quelle und das Publikationsdatum genau angegeben werden müssen. Das bedeutet, dass nur Tests für die kommerzielle Kommunikation verwendet werden dürfen, die publiziert wurden und öffentlich zugänglich sind. Und es muss genau kommuniziert werden, welche konkreten Eigenschaften beziehungsweise Kriterien getestet wurden. Beides war in diesem Inserat nicht der Fall.