Die Kandidierenden der kleinen Parteien für den Ständerat sind bei den letzten eidgenössischen Wahlen vom Radio und Fernsehen (RSI) ungenügend berücksichtigt worden.
RSI berichtete im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober 2019 in zahlreichen Radio- und Fernsehbeiträgen über Parteien und Kandidierende aus dem Kanton Tessin. Eine Vertreterin der Lega Verde rügte, die Gruppierung sei gegenüber anderen Parteien benachteiligt worden.
In ihrer Beurteilung stellte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) fest, dass in den Beiträgen zu den Ständeratswahlen jeweils nur sechs von neun Kandidierenden präsentiert wurden. Die drei Kandidierenden von zwei kleinen Parteien wurden gar nicht erwähnt, so das Beschwerdeorgan.
Dies stellt eine Verletzung des Vielfaltsgebots dar, das vor Wahlen zur Gewährleistung der Chancengleichheit besondere Anforderungen an die Ausgewogenheit stellt. Die UBI hiess die Beschwerde deshalb einstimmig gut.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat.
Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.