Ein Beitrag über die Rentenreform in der Sendung «ZüriNews» auf TeleZüri vom 18. September 2017 ist heiss diskutiert worden: Im Zentrum stand der in der Vorlage vorgesehene Art. 13 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zum Referenz-, Mindest- und Höchstalter. Dieser würde es Pensionskassen ermöglichen, überobligatorische Leistungen erst ab einem Alter von 70 Jahren auszubezahlen.
Der Bericht wurde am 18. September 2017 in praktisch identischer Weise auch in den Nachrichtensendungen von TeleBärn und Tele M1 ausgestrahlt.
Die UBI teilte die Meinung des Beschwerdeführers, wonach der Beitrag insgesamt einen unzutreffenden Eindruck bezüglich der Bedeutung und der Auswirkungen der vorgesehenen Bestimmung beim Publikum vermittelte. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden.
TeleBärn und Tele M1 haben zusätzlich die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten erhöhten Anforderungen an Sendungen mit einem Bezug zu einer bevorstehenden Volksabstimmung - besondere Ausgewogenheit, Unparteilichkeit - nicht eingehalten. Diese Pflicht gilt für konzessionierte Programme.