Telesuisse-Präsident André Moesch hält viele Vorschläge, die der Bundesrat am Mittwoch zur Revision des RTVG dem Parlament unterbreitet hat, für sinnvoll. Begeisterung bricht bei ihm deswegen aber nicht aus, im Gegenteil. «Ich bin eher enttäuscht», sagte er am Mittwoch gegenüber dem Klein Report. «Die Vorschläge sind noch kein grosser Wurf, insbesondere für die Regionalsender nicht.»
Er begrüsst die Vereinfachung der Vergabe bei der Konzession, aber der Vorschlag geht für ihn zu wenig weit. «Die bisherige Regelung war praxisfremd, weil sie bei einer nächsten Konzessionierung dazu führen würde, dass bei jedem Gesuch eine theoretische Gefährdung der Medienvielfalt vorgängig aufwendig geprüft werden müsste - und das dauert Jahre, wie die zum Teil immer noch hängigen Konzessionierungsverfahren zeigen», sagte er.
Der Verband der Schweizer Regionalfernsehen werde sich aber dafür einsetzen, dass das Konzessionierungsverfahren nicht nur vereinfacht, sondern dass es für die Veranstalter vor allem zuverlässiger werde, so Moesch. «Die Sender brauchen für ihre hohen Investitionen Planungssicherheit. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Konzessionen verlängert werden können, wenn ein Sender seinen Leistungsauftrag und die Konzessionsvoraussetzungen erfüllt.»
Auch beim Gebührenbetrag, der bisher aufgrund des RTVG nicht immer voll ausbezahlt werden konnte, will Telesuisse mehr für die Regionalsender herausholen. «Enttäuschend sind zwei Dinge: Der Bundesrat schlägt statt der bisherigen vier Prozent Gebührenanteil für die Privaten flexibel drei bis fünf Prozent vor», sagte Moesch. «Im Schnitt bedeutet das Gleichstand und der Bundesrat verpasst die Möglichkeit, die im Vergleich zur SRG deutlich zu tiefen Gebührenanteile der Regionalsender spürbar nach oben anzupassen. Unsere Spiesse bleiben kurz, die der SRG sehr lang.» Es könne nicht sein, dass der durchschnittliche Regional-TV-Sender von den 462 Franken Billaggebühren lediglich etwa einen Franken bekomme.
Das zweite betreffe die 70 Millionen Franken Gebührengelder, welche die Fernseh- und Radiokonsumenten bezahlten und welche die Sender zugute hätten. «Anstatt diese Gelder sinnvoll einzusetzen, beispielsweise für die Ausbildung der Journalisten, will der Bundesrat sie zurückzahlen», sagte Moesch. «Das Geld steht den Sendern zu und kann dort viel bewegen, für die Konsumenten werden es dagegen nur Rappenbeträge sein, die er wahrscheinlich nicht einmal bemerkt.»
Keinen Widerspruch gibt es dagegen bei der Untertitelungspflicht, die der Bundesrat für die Hauptnachrichtensendungen vorgesehen hat. «Wir freuen uns, wenn wir unsere Sendungen auch für Behinderte anbieten können. Für die Regionalsender war dies bisher einfach schlicht nicht finanzierbar», so Moesch. Technisch werde das wohl gelöst, indem die Untertitelzeile über Teletext eingeblendet werde.
Kritischer betrachtet er aber die Umsetzung. «Eine grössere Hürde ist die Erstellung der Untertitel, insbesondere, da ja praktisch alle Regionalsender in Dialekt moderieren und deshalb nicht einfach Moderationstexte übernommen werden können», erklärte Moesch. «Da braucht es ganz klar zusätzliche Leute, die in einem recht engen Zeitfenster zwischen Redaktionsschluss und Ausstrahlung diese Untertitel erfassen.» Er gehe davon aus, dass der Bundesrat beziehungsweise das Bundesamt diesen Aufwand richtig eingeschätzt hätten und die nötigen Mittel zur Verfügung stellen würden.
«Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wird Telesuisse natürlich zusammen mit dem Bakom die konkrete Umsetzung diskutieren», meint Moesch. Bis dahin will sich der Verband in Bern für ihre Anliegen stark machen. «Noch ist es ja nur ein Entwurf, entscheiden muss das Parlament. Wir werden mit den National- und Ständeräten aus unseren Regionen also viele Gespräche führen müssen.»
Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG): Radio- und TV-Gebühren sollen auf 400 Franken pro Jahr sinken und neue Regeln für konzessionierte TV-Regionalsender.