Telesuisse fordert bei der anstehenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) bessere Rahmenbedingungen für das Regionalfernsehen. Dass die Forderung nach einer besseren finanziellen Basis aufkommt, hatte sich schon schon an der diesjährigen Mitgliederversammlung deutlich abgezeichnet. In erster Linie will der Verband höhere Gebührenanteile und eine langfristige Planungssicherheit für die Veranstalter.
Telesuisse fordert, dass vier bis sechs Prozent der Radio- und Fernsehgebühren statt vier Prozent wie bisher an die regionalen Veranstalter fliessen sollen. Die bisher an die Regionalfernsehen ausbezahlten Gebührenanteile hätten nicht ausgereicht, um eine wirtschaftlich stabile Situation herzustellen und die Voraussetzungen für eine kontinuierliche qualitative Steigerung der Programmangebote zu schaffen, begründet der Verband.
Erleichterungen soll es auch bei der Konzessionsvergabe für die Regionalsender geben. «Sie müssen - genauso wie die SRG - davon ausgehen können, dass sie ihre Konzessionen behalten, wenn sie den ihnen erteilten Leistungsauftrag und die Konzessionsvoraussetzungen erfüllen», heisst es in der Mitteilung von Telesuisse. Ansonsten würden bei der nächsten Konzessionierungsrunde «`Papiergesuchen` mit möglicherweise unhaltbaren Versprechungen» die gleichen Chancen eingeräumt wie den Gesuchen der bestehenden Veranstalter.
Eine weitere Änderung verlangt Telesuisse beim Gewinnausschüttungsverbot. Das RTVG soll so angepasst werden, «dass die Ausschüttung einer angemessenen Rendite möglich wird». «Auch Telesuisse ist der Meinung, dass sich ein Veranstalter nicht indirekt über Gebührengelder bereichern darf. Allerdings ist umgekehrt auch nicht nachvollziehbar, warum ein Investor für sein Engagement im Regionalfernsehbereich heute keinerlei Rendite erhalten soll.»
Der Verband der Schweizer Regional Fernsehen hofft, dass mit der Revision des RTVG «namentlich die Schaffung einer starken, hohen Qualitätsansprüchen folgenden elektronischen Medienlandschaft in der Schweiz» möglich wird.