Telesuisse, der Verband der Schweizer Regionalfernsehen, ist mit der Höhe des Gebührenanteils nicht zufrieden. Dies, obwohl der Nationalrat den Betrag auf vier bis fünf Prozent festgesetzt hat, im Gegensatz zu den drei bis fünf Prozent, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte.
«Dieser Entscheid entspricht dem Mindestantrag des Verbandes in seiner Stellungnahme zur RTVG-Revision und ist sehr wichtig für uns», teilte der Verband dem Klein Report mit. «Mit dem Vorschlag von vier bis fünf Prozent ist wenigstens der Besitzstand gewahrt.»
Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die bisher an die Regionalfernsehen ausbezahlten Gebührenanteile von heute gesamthaft vier Prozent der Fernsehgebühren nicht ausgereicht hätten, um eine wirtschaftlich stabile Situation herzustellen, geschweige denn das Umfeld für eine kontinuierliche qualitative Steigerung der Programmangebote zu schaffen.
Der Vorschlag der Bandbreite von drei bis fünf Prozent wiederum hätte das Problem nicht gelöst, sondern vielmehr die Gefahr geschaffen, dass die Anteile für die Regionalfernsehen gegenüber heute empfindlich sinken würden. «Dies würde faktisch den Todesstoss für die schweizerische Regionalfernsehlandschaft bedeuten», so Telesuisse.
Dies wurde vom Parlament immerhin abgelehnt, auch wenn die Regionalfernsehen gemäss dem Telesuisse-Präsidenten sechs Prozent benötigen würden, «um vernünftig arbeiten zu können».
Die Veranstalter hätten bewiesen, dass jeder zusätzliche Gebührenfranken über den Hebel der Angebotsverbesserung auch zusätzliche Erträge aus Werbung und Sponsoring generiert, so Telesuisse. «Zusätzliche Gebührenanteile führen also nicht zu einer Übersubventionierung, sondern zur qualitativen Verbesserung der Programmangebote.»