Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) hat Bedenken zu den Anpassungen geäussert, die der Bundesrat in den Verordnungen zum Fernmeldegesetz vornehmen will. Betroffen sind die Verordnungen über Fernmeldedienste (FDV) und über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV), die nun an die Entwicklungen des Marktes und der Technik angepasst werden sollen.
In der FDV plant der Bundesrat eine Erhöhung der Downloadgeschwindigkeit im Internet im Rahmen der Grundversorgung auf 2 Mbit/s. Dies begrüsst der Verband ebenso wie die Schaffung einer Verordnung über Internet-Domains (VID), mit der die Verwaltung von Internetadressen mit der Endung «.swiss» und «.ch» geregelt wird.
Kritik äussert Asut aber an den «massiven Markteingriffen bei den Mehrwertdiensten» und an den «komplizierten Abläufen bei der Verwaltung neuer im öffentlichen Interesse stehender Internetadressen».
«Wegen ein paar schwarzen Schafen sollen nun die grosse Mehrheit der Mehrwertdienstanbieter sowie die Fernmeldedienstanbieter zu kostspieligen Massnahmen und Investitionen gezwungen werden», teilte der Verband mit. «Dies ist unverhältnismässig. Fehlbare Mehrwertdienstanbieter können durch das Bakom bereits heute sanktioniert werden.»
Asut lehne deshalb eine Regulierung der Gebühren zwischen Fernmeldedienstanbieter und Endkunden bei der Übermittlung von Mehrwertdiensten ab. «Diese Gebühren sind Teil des Abonnements und unterliegen dem Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern», heisst es.
Bei der Verwaltung der beiden Top-Level-Domains ist der Verband der Ansicht, dass die Verordnung unnötig kompliziert sei und durch die Einführung neuer Rechtsmittel und Verfahren erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Inhabern von Domain-Namen sowie bei den involvierten Marktteilnehmern (Registry und Registrare) schaffe. Auf unnötige Kumulationen von operativen und aufsichtsrechtlichen Rollen sei beim Regulator zu verzichten, so der Verband.