Die Deutsche Telekom ist vorerst nicht verpflichtet, ihren Konkurrenten einen Tarif für die pauschale Internet-Nutzung anzubieten. Es bestehe kein Bedürfnis für eine sofortige Vollziehung der Anordnung der Regulierungsbehörde, teilte das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag mit. Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom zum Angebot eines Internet-Pauschaltarifs für die unbegrenzte Internet-Nutzung, einer sogenannten «Vorleistungs-Flatrate», aufgefordert. Dieser Aufforderung war die Telekom auch nachgekommen, hatte aber gleichzeitig aus formalen Gründen Klage gegen die Forderung der Behörde erhoben. Es gehe dem Konzern jedoch nicht darum, die Vorleistungs-Flatrate einzustellen, betonte ein Telekom-Sprecher auf Anfrage.
Freitag
16.03.2001