Die Aufzeichnung von Telefongesprächen soll wieder straflos werden. Voraussetzung ist, dass alle Gesprächsteilnehmer vorgängig hinreichend über die Aufzeichnung informiert werden. Am Montag hat der Ständerat den Vorschlag von Bruno Frick (CVP) oppositionslos gut geheissen. Die neue Regelung sei ein vernünftiger Mittelweg, sagte Bundesrätin Ruth Metzler, da sowohl der Persönlichkeitsschutz als auch die Bedürfnisse der Geschäftswelt nach einer einfachen Aufzeichnungspraxis berücksichtigt würden. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Bis Ende 1997 war die Aufzeichnung von Telefongesprächen faktisch ohne Einschränkungen zulässig. Danach galten einzig die Registrierungen von Notrufen für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste als straflos. Jede andere Aufzeichnung war ohne Zustimmung aller Beteiligten auf Antrag strafbar. Diese Rechtslage schränke die Möglichkeiten für Aufzeichnungen zur Beweissicherung oder zur Vermeidung von Missverständnissen im Geschäftsleben, bei Bank- und Devisengeschäften, Bestellungen oder Reservationen ein. Sie gehe an den Bedürfnissen der Wirtschaft vorbei, sagte Kommissionssprecher Jean Studer (SP).
Dienstag
18.09.2001