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Mittwoch
30.10.2002

Die Rechtskommission des Nationalrates will auch im Geschäftsverkehr keine Telefonaufzeichnungen ohne Information der Beteiligten zulassen. Sie beantragt dem Plenum, das Kompromissangebot des Ständerates auszuschlagen. Im September hatte die kleine Kammer an einer Sonderregelung für Mitschnitte fest gehalten, die ausschliesslich der Beweisführung über den geschäftlichen Inhalt eines Gesprächs dienen. So soll der Mitschnitt erlaubt sein, wenn die Gesprächspartner «erkennen können», dass eine Aufzeichnung gemacht wird. Nach dem Willen des Ständerates würde in diesem Fall beispielsweise ein Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genügen. Demgegenüber verlangt der Nationalrat vor einer Aufzeichnung von Telefongesprächen in jedem Fall eine Information aller Gesprächsteilnehmer. Einig sind sich die Räte darin, dass das heutige Regime gelockert werden muss. Bis Ende 1997 war die Aufzeichnung privater Telefongespräche faktisch schrankenlos zulässig. Seither ist einzig der Mitschnitt von Notrufen an Rettungs- und Sicherheitsdienste erlaubt. Andere Aufzeichnungen ohne Zustimmung der Beteiligten sind als Antragsdelikt strafbar.