Für Sportfans ist die Lage auf dem TV-Markt frustrierend: Auch zehn Monate, nachdem die Wettbewerbskommission (Weko) die Swisscom für ihr kartellrechtswidriges Gebaren mit einer 71,8-Millionen-Busse sanktioniert hat, bleibt die Situation aus Kundensicht unbefriedigend. Kunden, die ihr TV-Abo nicht bei Swisscom beziehen, zahlen nach wie vor zu viel für Live-Sport.
Seit Jahren gibt es zwei Möglichkeiten für Sportliebhaber: Entweder der Kunde lenkt ein und unterschreibt ein TV-Abo bei Swisscom, damit er Live-Fussball- oder Live-Eishockey-Spiele einzeln auf Abruf mieten kann. Oder der Kunde unterschreibt bei einem anderen Anbieter.
Solche Kunden kommen allerdings nur in den Genuss von Live-Sport, wenn sie zusätzlich zu einem Sport-Abo bei Teleclub auch noch das wesentlich teurere Basis-Abo, das mit Sport herzlich wenig zu tun hat, beziehen. Fazit: Nicht-Swisscom-Kunden zahlen viel zu viel für Live-Sport.
Hoffnung auf Besserung machte die Busse, welche die Weko gegen Swisscom in dieser Sache verhängte: «Es würde für die Beseitigung der Diskriminierung genügen, wenn Swisscom den anderen TV-Plattformen entweder das vollständige Pay-per-View-Angebot oder das vollständige, entkoppelte Pay-per-Channel-Angebot bereitstellen würde», erklärte Carole Söhner-Bührer, Fürsprecherin und Vizedirektorin der Weko, damals gegenüber dem Klein Report.
Bis heute hat sich an der Situation allerdings nichts verändert. Das liege in erster Linie daran, dass die Swisscom die Weko-Busse vor Gericht angefochten hat - und das Verfahren nach wie vor nicht endgültig entschieden worden ist. «Der Beschwerde kommt von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu, das heisst, bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bleibt alles beim Alten», so Söhner-Bührer am Donnerstag.
Weil für die Swisscom bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt, ist ihre Tochter Cinetrade/Teleclub bis dahin nicht gezwungen, am Angebot etwas zu ändern, obwohl die Weko «grundsätzlich nach wie vor von einer andauernden Kartellrechtsverletzung ausgeht, wobei zu betonen ist, dass diese noch nicht rechtskräftig feststeht», wie es Söhner-Bührer formuliert.
Mit der Weko-Verfügung vom Mai 2016 wurde Swisscom zudem bereits bis Ende der laufenden Sport-Saison 2016/17 abgestraft, so Söhner-Bührer: «Bereits mit der Verfügung sanktionierte Sachverhalten können nicht nochmals zu einer Sanktionierung führen. Anders sieht es aber für die kommende Vergabeperiode ab Saison 2017/18 aus, welche nicht Gegenstand der fraglichen Verfügung bildete.»
Somit besteht doch noch Hoffnung, dass die preisliche Diskriminierung von Kunden, die kein TV-Abo bei Swisscom haben, in absehbarer Zeit ein Ende nimmt - ab der Saison 2017/18, die im August beginnt. «Hinsichtlich der Vergabeperiode ab Saison 2017/18 verfolgen die Wettbewerbsbehörden das Verhalten der Marktteilnehmer mit grösster Aufmerksamkeit und werden gegen allfällige abermalige Verstösse konsequent vorgehen.»