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Mittwoch
06.06.2001

Die Teleclub AG darf die von der Kirch-Gruppe entwickelte «d-Box» definitiv in der Schweiz nicht einsetzen. Der Bundesrat wies die Beschwerde des Teleclubs gegen einen Entscheid des UVEK ab mit der Begründung, der Einsatz der «d-Box» gefährde die Angebots- und Meinungsvielfalt sowie den Integrationsauftrag des Fernsehens. Die «d-Box» dient zur Entschlüsselung von TV-Programmen und wandelt per Satellit übermittelte digitale Fernsehsignale in analoge um. Zudem ermöglicht die Box die Entschlüsselung codierter Pay-TV-Programme, kann jedoch nur ein System entschlüsseln; wer anders verschlüsselte Programme empfangen will, braucht eine zweite Box. Mit der Kontrolle über die «d-Box» kann deshalb bestimmt werden, welches Angebot unter welchen Bedingungen das Publikum erreichen soll. Im November 1999 beschloss deshalb das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dass der Teleclub die «d-Box» durch eine Box mit offener Schnittstelle ersetzen müsse. Dagegen erhob der Teleclub auf Betreiben der Kirch-Gruppe Beschwerde beim Bundesrat. Die deutsche Kirch-Gruppe hält 40% an der Teleclub AG. Würde die «d-Box» zugelassen, so der Bundesrat, könnten Teleclub-Abonnenten anderssprachige Programme nur dann empfangen, wenn diese Sender Lizenzverträge mit der Kirch-Gruppe abschliessen. Dies dürfe nur ausnahmsweise der Fall sein. Mit seinem Entscheid will der Bundesrat den Wettbewerb auf programmlicher Ebene gewährleisten. Der Teleclub war der erste Bewerber für ein «digitales Fernsehen» in der Schweiz. Er verbreitet seit 1982 ein Pay-TV-Programm, das vorwiegend aus Spielfilmen besteht. Die Münchner Kirch-Gruppe nimmt im Pay-TV-Bereich, namentlich in der Vermarktung von Spielfimen, eine marktbeherrschende Stellung ein.