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Sonntag
01.09.2002

Tele Top bleibt im Raum Schaffhausen vorläufig auf dem Kabelnetz. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Netzbetreiberin Sasag gegen den Zwischenentscheid des UVEK abgewiesen. Beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist eine Beschwerde der Sasag hängig. Sie richtet sich gegen die vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im letzten Mai verfügte Aufschaltung des Programms von Tele Top. Das UVEK hatte es im Juni abgelehnt, dieser Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.

Diesen Zwischenentscheid hat das Bundesgericht nun bestätigt. Tele Top sei die Konzession vor drei Jahren zur Förderung der Medienvielfalt in einem monopolistischen Umfeld erteilt worden, nachdem die drei wichtigsten Medien im Kanton Schaffhausen vom gleichen Unternehmen kontrolliert würden, hielt es fest. Damit besteht laut den Lausanner Richtern ein gewichtiges öffentliches Interesse an einer schnellen Aufschaltung. Der Sasag würden dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen, die bei einer Gutheissung ihrer Beschwerde durch das UVEK nicht wieder gut gemacht werden könnten. Mehr dazu: Tele Top im Schaffhauser Kabelnetz und Schaffhausen: Ultimatum für Zwangsaufschaltung von TeleTop