Tele Ostschweiz darf die provisorische Konzession behalten. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte eine Beschwerde von Konkurrent Tele Säntis gegen die Übergangskonzession in allen Punkten ab, wie das Ostschweizer Fernsehen meldete. Tele Ostschweiz hatte 2008 die Konzession für das Versorgungsgebiet 11 (Ostschweiz) erhalten, worauf Tele Säntis Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichte. Das UVEK erhielt den Auftrag, in dieser Sache einen Neuentscheid zu fällen.
Da der Entscheid nicht vor 2011 erwartet wird, hat das UVEK Tele Ostschweiz deshalb zwischenzeitlich eine Übergangskonzession erteilt. Auch gegen diese Konzession wurde von Tele Säntis Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun das Anliegen aber abgelehnt, damit TVO die Aufrechterhaltung des regionalen Service Public gewähren könne.
Bei Tele Säntis bedauert man, dass das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Übergangskonzession an Tele Ostschweiz abgewiesen habe, ohne die Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt durch die Tagblatt Medien zu prüfen. «Einmal mehr hat sich also das erpresserische Verhalten der Tagblatt Medien sogar noch gelohnt», schreibt Günther Heuberger in einer Medienmitteilung. Gemäss dieser Mitteilung hätten die Tagblatt Medien bei Ablehnung ihr Programm reduziert, wenn die Beschwerde angenommen worden wäre.
Samstag
28.08.2010




