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Freitag
18.05.2001

«Tele 24» hat Schleichwerbung für Kosmetikprodukte betrieben. Das UVEK hat am Freitag den Privatsender gerügt und seine Beschwerde abgewiesen. «Tele 24» produzierte im Vorfeld der Mister Schweiz 2000 Wahl eine Reportage über die zwölf Kandidaten. In verschiedenen Szenen waren dabei Wasserbälle und Sonnencrèmes einer bestimmten Marke zu sehen. Ungerechtfertigt, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) befand. Die Darstellung von Produkten sei zwar gemäss Werbeordnung zulässig. Bei «Tele 24» seien die Bälle und Cremes aber aus dem natürlichen Handlungsablauf der Sendung gefallen, stützte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am Freitag den Entscheid des BAKOM. Das Product Placement ist nur zulässig, wenn es in die Dramaturgie einer Sendung eingebaut ist.