Content:

Freitag
12.10.2001

Die Sekte Scientology darf ihre Unterlagen auf Lausannes Strassen vorläufig nur in beschränktem Ausmass verteilen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die städtischen Auflagen die aufschiebende Wirkung verweigert. 1998 hatte das Bundesgericht der Sekte das Verteilen von Traktaten auf öffentlichem Grund nur noch an einem Tag pro Woche erlaubt. Zudem darf Scientology nur zweimal monatlich einen Stand auf dem Platz St. François aufstellen. Scientology rief das Gericht in Lausanne an, nachdem das Waadtländer Verwaltungsgericht diese Massnahmen im vergangenen Juni bestätigte. Mit Verfügung vom 10. Oktober hat die zweite Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts abgelehnt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.