Der Bundesrat will das «eVoting» fördern. Zu diesem Zweck legt er den Räten eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor. Auf Grund dieser Revision wäre es dem Bundesrat möglich, im Einvernehmen mit interessierten Kantonen und Gemeinden «örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe» zuzulassen, teilt die Schweizerischen Bundeskanzlei mit. «Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis sowie die Erfassung aller Stimmen müssen dabei gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben», heisst es weiter. Vorlagen und Erläuterungen müssten zudem mindestens sechs Wochen vor der Abstimmung elektronisch zugänglich gemacht werden. Unterschriftenlisten für Referenden und Initiativen sollen künftig ebenfalls aus dem Internet heruntergeladen werden können, sofern sie den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Die umfassende Einführung der elektronischen Stimmabgabe werde aber laut Bundesrat noch «jahrelange Entwicklung und Aushandlung» beanspruchen. Mehr dazu: Diskussionsforum über «eGovernment»
Samstag
01.12.2001