Content:

Sonntag
11.02.2018

Medien / Publizistik

Corpus Delicti: Gegen diese Story klagte Klein

Corpus Delicti: Gegen diese Story klagte Klein

Die «Schweiz am Sonntag» lehnte sich zu weit aus dem Fenster, als sie behauptete, die Klezmer-Band Kol Simcha habe sich aufgelöst. Für angeblich rufschädigende Zitate aus einem Gespräch «of the record» mit dem Basler Bandgründer David Klein fehlten dem Presserat dagegen die Beweise.

«Aufgrund der Eitelkeit» Kleins habe sich Kol Simcha verflüchtigt, hiess es in dem Porträt über den 56-Jährigen. Da die Behauptung gerüchteweise zirkulierte, die «Schweiz am Sonntag» dies in der Story im Dezember 2016 aber ungeprüft übernahm und so die Rede selber weiter kolportierte, hat der Titel der AZ-Medien gegen den Journalistenkodex verstossen.

Die Redaktion war zwar einsichtig und gestand ein, «ungenau» geschrieben zu haben. Der strittige Abschnitt löschte sie auch aus der Online-Ausgabe. Für das Aufsichtsorgan genügt das aber nicht. Redaktionen müssen aus berufsethischer Sicht Falschinformationen bei aktuellen Medienberichten «unverzüglich berichtigen» und dies «unabhängig vom Vertriebskanal, mit dem sie verbreitet werden». 

Ziel einer Berichtigung sei es, dass «derselbe Leserkreis» die Berichtigung auch tatsächlich mitkriegt. Da reiche es nicht, wenn nur der Online-Artikel korrigiert werde.

Die anderen Kritikpunkte wies der Presserat ab. Unter anderem hatte der jüdische Musiker der Zeitung angekreidet, sie habe aus einem «Off the record»-Gespräch zitiert. Eine Passage über Basler Musikpreise und politische Ämter von Juden stammten aus diesem Gespräch. 

Vertrauliche Informationen zu veröffentlichen sei ein journalistisches No Go, monierte David Klein. Wenn aber besagte Informationen auch noch falsch wiedergegeben würden, sei das «Rufschädigung». 

Er habe nie behauptet, «dass im antisemitischen Basel keine Musikpreise an Juden verliehen werden», sondern dass der von der Basler Regierung seit 1948 vergebene «Kulturpreis Basel-Stadt» in 69 Jahren an keinen Juden vergeben wurde. Die ganze Passage diene einzig der Diskreditierung seiner Person und seiner Leistungen, argumentierte der Beschwerdeführer.

Für den Presserat bleibt unklar, ob ein solches Gespräch überhaupt stattgefunden hat. Hier stehe Aussage gegen Aussage. Auf Kleins Vorwurf, dass ihm eine Gegendarstellung verweigert worden sei, ging der Presserat «mangels Zuständigkeit» nicht ein.