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Samstag
07.08.2010

Das Medienunternehmen Tamedia zieht den Entscheid des Zürcher Arbeitsgerichtes, das die Entlassung von Arbeitnehmervertreter Daniel Suter in seinem Urteil als missbräuchlich betrachtet, ans Obergericht weiter. Die wirtschaftlichen Gründe, die Tamedia anführte, würden die Kündigung des Präsidenten der Personalkommission nicht rechtfertigen. «Das Urteil hat uns überrascht, weil es wirtschaftliche Gründe als Kündigungsgrund grundsätzlich ausschliesst», sagte Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer am Freitag gegenüber dem Klein Report. «Das widerspricht klar der bisherigen Rechtssprechung.»

Tamedia hatte bei den Massenentlassungen im Mai des letzten Jahres unter anderem auch dem Arbeitnehmervertreter Daniel Suter die Kündigung ausgesprochen. Vertreter der Arbeitnehmer geniessen einen speziellen Kündigungsschutz, während sie in einer betrieblichen oder in einer dem Unternehmen angeschlossenen Einrichtung sind, und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte.

«Es gibt in der Schweiz keinen absoluten Kündigungsschutz», stellte Zimmer klar. Tamedia sehe keinen Grund für eine missbräuchliche Kündigung, da Suter bei seiner Arbeit als Arbeitnehmervertreter nicht eingeschränkt worden sei.

Sollte Suter vor dem Obergericht recht erhalten, müsste Tamedia eine Strafzahlung in der Höhe von knapp 27 000 Franken sprechen. Allerdings kündigte Christoph Zimmer an, dass Tamedia das Urteil wahrscheinlich ans Bundesgericht weiterziehen wird, sollte sie vor dem Obergericht unterliegen. Suter schaue der nächsten Rund entspannt und interessiert entgegen, schrieb der «Tages-Anzeiger».