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Mittwoch
21.03.2001

Die Tamedia und TV3 sind mit dem vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) unzufrieden. Die beiden Unternehmen formulierten ihre Forderungen in einer gemeinsamen Mitteilung: Die Werbe- und Sponsoringvorschriften für private Fernsehveranstalter sollen europakompatibel sein. Radio sei in Bezug auf Inhalt und Finanzierung anderen Medien gleichzustellen. Die SRG soll sich darauf beschränken, ihren Programmauftrag zu erfüllen. Die maximale Fernsehwerbezeit für die SRG und für Private müsse konsequent asymmetrisch sein: 6 Minuten für die SRG, 12 Minuten für die Privaten. Die SRG dürfe in ihren Radioprogrammen auch künftig keine Werbung ausstrahlen. Sponsoring sei nur in den Programmen der Privaten zulässig. Auch den Privaten seien UKW-Frequenzen für nationale und sprachregionale Programme zuzusprechen. Wer Programme verbreite, müsse Programmveranstaltern Zugang zu chancengleichen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen gewährleisten, fordern TV3 und Tamedia.