Das Neuenburger Zwangsmassnahmengericht hat die Hausdurchsuchungen beim «Le Matin»-Journalisten Ludovic Rocchi für illegal erklärt. Der Tamedia-Verlag begrüsste dieses Urteil in einer Mitteilung als «Grundsatzentscheid für die Pressefreiheit».
Die Haudurchsuchungen in Rocchis Wohnung sowie einem Hotelzimmer waren im August 2013 von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden. Sie standen im Zusammenhang mit einem Artikel Rocchis, der Plagiatsvorwürfe an einen Professor der Universität Neuenburg erhob. Der Professor zeigte den Westschweizer Journalisten darauf wegen übler Nachrede, Verleumdung und Verletzung des Amtsgeheimnisses an.
Die Richterin Noémie Helle kam in dem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass Journalisten in der Lage sein müssen, Informationen zu veröffentlichen, ohne deswegen zu riskieren, wegen Amtsgeheimnisverletzung oder Anstiftung dazu angeklagt zu werden.
Die Richterin hielt ausserdem fest, dass der Verdacht gegen Rocchi nicht ausreichend war, um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen. Die Pressefreiheit hätte in diesem Fall Vorrang vor dem Untersuchungsbedürfnis haben müssen.
Sie verpflichtete die Staatsanwaltschaft dazu, dem Journalisten die beschlagnahmten Dokumente ungeöffnet zurückzugeben.
«Wir sind mit dieser Entscheidung zufrieden», sagt Sandra Jean, Chefredaktorin von «Le Matin». «Sie bekräftigt, was wir glauben, nämlich dass die Freiheit der Presse ein immaterieller Wert in einem demokratischen Land ist.»