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Montag
03.10.2016

TV / Radio

Der jahrelange Rechtsstreit um die «Tagesschau»-App ist mit einer Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD zu Ende gegangen. Nach Auffassung der Zeitungsverlage verzerrt die «Tagesschau»-App den Wettbewerb, da sie «presseähnlich», jedoch vom Rundfunkbeitrag finanziert sei.

Die ARD hält dem entgegen, dass die App viele audiovisuelle Angebote umfasse, wie sie so bei entsprechenden Angeboten von Zeitungsverlagen nicht vorstellbar seien.

Ein Gericht gab nun der Ansicht der Zeitungsverleger statt: Ein öffentlich-rechtliches Presseerzeugnis dürfe es im Internet nicht geben. Geprüft wurde die App an einem Beispieltag 2011.

Die ARD-Sender dürfen die App in dieser Form nicht mehr verbreiten. Damit hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Eine Revision lässt das Gericht nicht zu.

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf den einen Tag im Juni 2011, sie hat deshalb keine unmittelbaren Folgen. Der Rechtsstreit hatte sich über Jahre hingezogen.