Content:

Mittwoch
20.11.2002

Wenn gegen prominente Journalisten eine Ehrverletzungsklage läuft, dürfen deren Namen genannt werden. Stellt sich die Klage aber als unhaltbar heraus, so darf im Artikel über deren Freispruch die Namensnennung nicht fehlen. Zu diesem Schluss kam der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung und rügte den «Tages-Anzeiger» für sein Vorgehen. Der Fall: Anfang Jahres hatte der «Tages-Anzeiger» über eine Klage des ehemaligen Expo-Finanzchefs gegen drei «SonntagsBlick»-Journalisten berichtet. Dabei nannte er die Namen von Ringier-Kolumnist und -Berater Frank A. Meyer, «SonntagsBlick»-Chef Bernhard Weissberg und Journalist Rolf Cavalli. Unmittelbar nach Eröffnung des Freispruchs berichtete der «Tages-Anzeiger» wieder über die Sache - allerdings ohne Namensnennung. Die drei Ringier-Journalisten gelangten daraufhin an den Presserat und beanstandeten, die Richtlinien zur Namensnennung und zur fairen Berichterstattung seien verletzt worden. Der Presserat gab ihnen nun Recht.