Die Onlineausgabe des «Tages-Anzeigers» hat die Privatsphäre von Christoph Blocher durch die Veröffentlichung eines Fotos seiner Villa nicht verletzt. Der Presserat hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.
Im Rahmen der Berichterstattung über die Hausdurchsuchung, welche die Staatsanwaltschaft Zürich wegen der «Affäre Hildebrand» bei Christoph Blocher durchgeführt hatte, veröffentlichte «Tages-Anzeiger Online» am 23. März eine Bildstrecke mit dem Titel «Hausdurchsuchung bei Blocher». Zu sehen war unter anderem ein Bild von Blochers Anwesen in Herrliberg.
Gegen diese Veröffentlichung wurde beim Presserat Beschwerde eingereicht: Die Abbildung der Villa, so argumentierte der Beschwerdeführer, sei nicht gerechtfertig und vertosse gegen Ziffer 7 («Privatsphäre») der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»: «Christoph Blocher könne die Zielscheibe von Aggressionen sein. Wenn das Haus von Christoph Blocher so prominent in den Medien publiziert werde, sei es vereinfacht auffindbar. Das Bild trage zudem nichts zur Information über die Hildebrand-Affäre bei», so der Beschwerdeführer gemäss Presserat.
Das Medienunternehmen Tamedia beantragte die Abweisung der Beschwerde, da die Publikation des Bildes nicht dazu führen würde, dass sich das Haus von Christoph Blocher leichter lokalisieren lasse. So seit seit Jahren öffentlich bekannt, dass Blocher in einer Villa in Herrliberg wohne, und auch in den Medien kursierten zahlreiche durch Blocher selbst autorisierte Aufnahmen des Anwesens. Zudem, so Tamedia, lasse sich die Wohnadresse im Internet und auf der offziellen Website des Politikers finden.
Zu diesem Schluss kommt auch der Presserat, der die Beschwerde abgewiesen hat. «Da der Wohnort von Christoph Blocher wie auch das von `Tages-Anzeiger Online` veröffentlichte Bild der Villa in Herrliberg bereits von zahlreichen Medien - und offensichtlich mit Einverständnis des Politikers - veröffentlicht wurde und die Adresse Blochers auch in öffentlichen Verzeichnissen zu finden ist, sieht der Presserat die Privatsphäre nicht verletzt», heisst es in der Stellungnahme vom Dienstag.
Neben der Hausdurchsuchung bestehe zudem ein weiterer «örtlicher Anknüpfungspunkt», da Blocher den Thurgauer Anwalt Hermann Lei und den Informanten aus der Bank Sarasin gemäss Medienberichten in seiner Villa getroffen habe, so der Presserat weiter. Auch habe der Beschwerdeführer nicht näher begründet, «inwiefern die Illustration der Bildstrecke mit den in der Öffentlichkeit bereits weitgehend bekannten Bildern die Gefahr von möglichen Aggressionen gegenüber Christoph Blocher erhöhen soll».