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Samstag
21.09.2013

Medien / Publizistik

Der «Tages-Anzeiger» hat mit der Berichterstattung über einen Ex-Piraten die Wahrheitspflicht der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

Die Zeitung hatte im Lead zum Artikel «Kantonsrat bestätigt Immunität von Mario Fehr» vom November 2012 geschrieben, dass die Piratenpartei den Zürcher Regierungsrat Mario Fehr wegen Amtsgeheimnisverletzung angezeigt habe. Diese Aussage sei «offensichtlich in zweierlei Hinsicht unzutreffend», hielt der Presserat fest.

Weder stamme die Strafanzeige von der Piratenpartei, noch gehöre der Beschwerdeführer dieser weiterhin an. Dies hätte die Redaktion «Tages-Anzeiger Online» bei Aufwendung «der gebotenen Sorgfalt und insbesondere unter Berücksichtigung der bereits im August 2012 veröffentlichten Artikel merken müssen».

Der Ex-Pirat hatte sich beim Presserat zudem darüber beschwert, dass sein Bild mit unlauteren Methoden beschafft und seine Privatsphäre verletzt worden sei. In diesen Punkten blitzte er beim Presserat hingegen ab.

Der Beschwerdeführer sei selbst auf die Redaktion zugegangen und habe das Einverständnis für die Publikation des ersten Artikels gegeben, so der Presserat. Er verkenne deshalb, dass er - sofern er zunächst in die Veröffentlichung eingewilligt habe - die gleichen Tatsachen nicht nachträglich wieder zur Privatangelegenheit erklären könne.

Bei der Beschaffung des Bildes sieht der Rat eine Verletzung «ebenso wenig erstellt». Der «Tages-Anzeiger» führe glaubhaft aus, dass das verwendete Bild zum Zeitpunkt der Publikation auf Wikipedia Commons und auf der Website der Zürcher Piratenpartei frei zugänglich gewesen war.