Die Zürcher Stadtpostille hat die Ideen eines freien Autors abgekupfert. Vor dem Presserat kommt das Blatt aber ungeschoren davon.
In dem Artikel «Wenn sich Schwimmen in die Länge zieht» berichtete das «Tagblatt der Stadt Zürich» im letzten November über die Auswirkungen der Corona-Massnahmen auf die Hallenbäder und die Freuden und Sorgen bei den Schwimmern.
Nun hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde abgewiesen, wonach die Redaktion Informationen «in anlehnender Weise» von einem «Berufskollegen» übernommen habe, ohne dabei die Quelle anzugeben.
«Zwar hat die Redaktion sehr unfair gehandelt, als es die Informationen des freien Autors übernahm und für ihren Artikel unter ausschliesslich eigenem Namen verwendete», schreibt der Presserat in seiner Stellungnahme.
Eine andere Quelle hatte das «Tagblatt» nämlich nicht. Und der Freie hatte die Redaktion mehrfach schriftlich aufgefordert, seine Informationen nicht zu verwenden. Doch statt mit ihm eine einvernehmliche Lösung zu finden, beging die Redaktion Ideenklau.
Ein Plagiat begangen und damit den Journalistenkodex verletzt hat das «Tagblatt der Stadt Zürich» allerdings nicht, so der Presserat weiter.
Aus der Sicht des Gremiums «war für die Redaktion nicht oder nicht klar genug erkennbar, ob es sich beim Autor um einen Berufskollegen handelte».
Genau dies müsste für eine Verletzung des Journalistenkodex aber gegeben sein. Nur wer Journalist ist, ist gleich vor dem «Gesetz».