Jetzt geht es an die konkrete Umsetzung des neuen Tabakproduktegesetz.
Gemäss der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung, die im Oktober in Kraft tritt, wird neu der Aushang von Plakaten an «öffentlich einsehbaren Orten» verboten, wie der Bundesrat mitteilt.
Das Werbeverbot gilt auch im öffentlichen Verkehr, in Kinos, in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen und auf Sportplätzen.
Verboten wird ausserdem das Sponsoring von Veranstaltungen «mit internationalem Charakter» oder «für ein minderjähriges Publikum».
«Tabakwerbung verfolgt wie alle Werbung das Ziel, den Verkauf zu fördern und die Umsätze zu steigern. Gerade junge Menschen sind für die Botschaften der Werbung besonders empfänglich und können die Gefahren des Konsums noch nicht richtig einschätzen», schreibt der Bundesrat weiter.
Die Verschärfungen der Einschränkungen für die Tabakwerbung haben eine lange Vorgeschichte, die immer noch nicht abgeschlossen ist.
Zur Erinnerung: 2021 hat das Parlament das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Zu den Massnahmen gehören unter anderem ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie strengere Werbeeinschränkungen, zum Beispiel auf Plakaten.
Im Februar 2022 hat das Volk die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» angenommen. Sie verlangt, dass Tabakwerbung dort verboten wird, wo sie Kinder und Jugendliche erreicht.
Im Mai 2023 hat der Bundesrat dem Parlament dann einen Gesetzesvorschlag zu dem Volksbegehren vorgelegt. So soll Werbung künftig in Printmedien und unter bestimmten Voraussetzungen im Internet sowie an Festivals verboten werden.
Diese Teilrevision soll Lücken beim Jugendschutz schliessen, die im aktuellen Gesetz noch offen sind. Da wird also noch was kommen. Das Dossier ist derzeit im Parlament in Arbeit.