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Samstag
06.06.2015

Werbung

In seiner Freitagssitzung hat der Bundesrat das bisherige Tabakproduktegesetz für ausreichend befunden. Während Kino-, Plakat- und Printwerbung verboten bleiben sollen, soll die Werbung an Verkaufsstellen wie Kiosken, an Automaten und das Sponsoring von national bedeutenden Open-Air-Festivals weiterhin erlaubt sein.

Für die Schweizer Krebsliga, die Lungenliga, die Herzstiftung, Sucht Schweiz und die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention geht dieser bundesrätliche Beschluss nach wie vor zuwenig weit. Für sie alle verfolgen die Tabakwerbung und das Tabakmarketing als einziges Ziel, neue jugendliche Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Einzig mit einem griffigen Gesetz sei der Jugendschutz gewährleistet.

Nicht nur der Gewerbeverband, sondern auch die Werbe- und Medienbranche sehen in einem totalen Verbot nebst finanziellen Einbussen eine totale Bevormundung des Bürgers, welche ideologisch und staatspolitisch fragwürdig sei.

Im Herbst dieses Jahres wird das Eidgenössische Departement des Innern eine Botschaft zum Tabakproduktegesetz erstellen.