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Montag
25.04.2016

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Tabakproduktgesetz-Klein-Report

Die Gesundheitskommission des Städerates will das neue Tabakproduktgesetz an den Bundesrat zurückweisen, da es ihr «viel zu weit» gehe und einen «Angriff auf die freie Marktwirtschaft» bedeute.

Mit der Rückweisung will die Kommission den Bundesrat beauftragen, die wichtigsten Punkte aus der geltenden Tabakverordnung ins Gesetz zu übertragen, ohne dabei die Werbung, das Sponsoring und die Verkaufsförderung mit Blick auf Erwachsene stärker einzuschränken. Dabei sollen E-Zigaretten und Snus anerkannt und differenziert geregelt werden.

Die Kommission befürwortet die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: So sollen die Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige in der ganzen Schweiz verboten und eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe geschaffen werden. Zudem verlangt die Kommission, dass Werbung, die sich speziell an Minderjährige richtet, verboten wird.

Die Mehrheit der Kommission argumentiert, dass es nicht erwiesen sei, dass generelle Werbeverbote einen Rückgang des Rauchens bewirkten. Zudem werde im Gesetzesentwurf zu viel der Kompetenz des Bundesrates überlassen, was zu einer permanenten Rechtsunsicherheit führe. Es sei auch nicht einzusehen, wieso für nikotinhaltige E-Zigaretten die gleichen strengen Regeln gelten sollten wie für herkömmliche Zigaretten, die schädlicher seien. Die Mehrheit wies weiter darauf hin, dass die Kantone weiterhin strengere Regeln erlassen könnten als der Bund.

Die Kommissionsminderheit erachtet den Gesetzesentwurf als brauchbare Basis für die Detailberatung, in der einzelne Bestimmungen noch verändert werden könnten. Ein Gesetz im Sinne des bundesrätlichen Entwurfs sei eine nötige Voraussetzung für die Ratifizierung der WHO-Tabakkonvention, die der Bundesrat im Juni 2004 unterzeichnet habe.